Die Tauchordnung

§ 1. Allgemeines

Die Tauchbasis Ilsesee (TBI) regelt das Tauchen im Ilsesee. Das Tauchen ist gebührenpflichtig. Zum Schutz des Ilsesee wird die vorliegende Tauchordnung erlassen. Diese gilt für alle natürlichen und oder juristischen Personen/ Organisationen, die im Gewässer mit oder ohne (Apnoetauchen s. §2.1) Atemgerät tauchen wollen. Als Atemgerät gelten alle für die Bereitstellung notwendiger Atemluft mitgeführten Gerätschaften, gleich welchen Herstellers oder welcher Art. Die TBI (Tauchbasis Ilsesee) behält sich eine Beurteilung im Einzelfall vor. Bei Zuwiderhandlung/Verstößen gegen die Tauchordnung kann ein sofortiges, befristetes oder unbefristetes Tauchverbot verhängt werden. Die jeweilige Karte wird ohne Ersatz eingezogen. Weiter ist im Wiederholungsfalle mit einem Betretungsverbot zu rechnen. Hier drohen bei Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB empfindliche Strafen! Jeder Taucher erklärt sich mit Betreten des Sees verbindlich mit den vorliegenden Bestimmungen, Verordnungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TBI
einverstanden und versichert ausdrücklich diese einzuhalten. Jeder Vertragspartner der TBI verpflichtet sich, alle Handlungen zu unterlassen, die der TBI, deren Beschäftigten oder dem See Schaden in irgendeiner Art und Weise Schaden zufügen. Mit Betreten des See geht der Taucher einen Vertrag mit der TBI ein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die
Erteilung einer Taucherlaubnis, den Verkauf einer Tages-, Wochenend-, Monats– oder Jahreskarte. Die TBI kann bei Verstößen gegen die Tauchordnung, welche Vertragsbestandteil ist, eine Vertragsstrafe bis 500 Euro geltend machen. Weitere Schadenersatzansprüche sowie zivil.- strafrechtliche Folgen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Diese Vertragsbedingung gilt zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich als vereinbart.

Nicht unter diese Verordnung fallen Rettungskräfte, Behörden sowie Feuerwehren und oder THW sowie Bundesinstitutionen sofern diese die Tauchaktivität im Rahmen ihrer Ausbildung und oder eines Einsatzes durchführen. Personen die den o. benannten Kreisen zugehörig sind, benötigen für private Zwecke ebenso eine gültige Tauchgenehmigung. Jeder Taucher führt seinen Tauchgang eigenverantwortlich und unter Einhaltung aller von seiner Tauchsportorganisation vorgeschriebenen Verhaltensweisen durch.

Solo Tauchen ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die TBI erlaubt, unabhängig davon, dass von einem Tauchsportverband ein sogenanntes „Solo– Tauchbrevet“ vorliegt.

Verursachte Schäden trägt der Taucher selbst. Dies gilt insbesondere auch für Kosten die durch Auslösen der Rettungskette entstehen sowie Schäden an der Umwelt innerhalb und außerhalb des Wassers. Eine Haftung oder Mithaftung der TBI ist ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Bedingungen gelten mit Betreten des Sees ausnahmslos als anerkannt. Siehe hier auch § 10.

§ 2. Gegenseitige Rücksichtnahme/ Gebot/ Verbote

Das allgemeine Tauchen ist, in den jeweiligen Grenzen, unter Beachtung der jeweiligen Auflagen erlaubt. Die Schutzzonen und Freihaltezonen für Badegäste sind zu beachten. Die einzelnen Bestimmungen, Auflagen, Gebote und Verbote werden im Folgen-den geregelt. Das Tauchrevier Ilsesee ist ein dem Gemeingebrauch frei zugängliches Naherholungsgebiet. Es treffen viele Interessensbereiche aufeinander. Aus diesem Grund verpflichten sich alle Taucher vor Ort gegenseitige Rücksichtnahme zu pflegen, insbesondere gegenüber Badegästen, sowie gegenüber der heimischen Unterwasserfauna-, Flora. Das Lagern von Ausrüstung z. B. in den Einstiegsbereichen, Liegewiesen und Parkplätzen ist verboten.

Fischen jeder Art, Harpunieren und oder Entnehmen und Einbringen irgendwelcher Gegenstände aus dem See ist strengstens verboten. Fundstücke von Ausrüstungen sind der TBI zu melden. Das Berühren des Grundes ist, außer in Notfällen, außerhalb der dafür freigegebenen Flächen, (Stehhöhe im Einstiegsbereich SO sowie der Ausbildungsplattform, verboten.

Der See darf ausschließlich an den ausgewiesenen Stellen zum Tauchen betreten und verlassen werden. 
Einstiegspunkte: S/O Bucht und an der Tauchbasis. Es ist verboten in den Badezonen im Uferbereich, Grenze = 4 m Tiefenlinie, zu tauchen. Es ist verboten die in der Skizze ausgewiesenen Schutzzonen zu betreten oder zu betauchen. Die Verwendung von sogenannten Unterwasser Scootern oder ähnlichen Hilfsmitteln zur Fortbewegung unter Wasser ist strengstens verboten. Sind diese für besondere Tauchgänge notwendig (Behindertentauchen) ist dies 3 Tage vor dem Tauchgang bei der TBI zu beantragen.

§ 2.1 Apnoetauchen

Apnoetauchen liegt vor, wenn Gewichte zur Auftriebsneutralisation bei gleichzeitiger Verwendung von Kälteschutzbekleidung benutzt werden. Apnoetauchen ist wie Gerätetauchen erlaubnispflichtig. Apnoetauchen ist nur im Bereich B erlaubt. Das Durchtauchen der UW- Plattform ist verboten. Die Sicherheitsstandards für das Apnoetauchen sind zu beachten. Das Apnoetauchen erfolgt, genauso wie das Gerätetauchen, auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung.

§ 3. Tauchgenehmigung

Jeder Taucher der im See dem Tauchsport gem. § 1 nachgeht und nicht unter den befreiten Personenkreis gem. § 1, Abs. 2 zählt, muss im Besitz einer gültigen Tauchgenehmigung der TBI sein. Weiter muss jeder Taucher im Besitz einer von einer anerkannten Tauchsportvereinigung ausgestellten Lizenz (Brevet) sein, mit welcher er die Befähigung für selbstständiges Tauchen ( OWD oder CMAS *) nachgewiesen hat. Es gilt die *** Stern Regelung. D.h. OWD nur zusammen mit Rescue oder CMAS **. Ausnahmen sind nach Prüfung im Einzelfall möglich. Es muss ein gültiges Tauchsportärztliches Untersuchungszeugnis vorliegen. Mind. Alter: 14 Jahre. Taucher unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines CMAS*** oder äquivalent, Taucher unter 18 Jahren nur i. Begleitung eines mind. CMAS ** oder äquivalent, tauchen.

§ 4. Bezug der Tauchgenehmigung

Die Tauchgenehmigung kann als Tageskarte, Wochenendkarte, Monatskarte und Jahreskarte bezogen werden.
Die Erlaubniskarten erhaltet Ihr direkt an der Tauchbasis am See. Jahreskarten müssen an der Basis beantragt werden. Diese sind nach Ablauf der Gültigkeit oder bei Entzug wegen Verstoßes gegen die Tauchordnung sofort an die TBI zurück zu geben.

§ 5. Tauchzeiten

Für Dauerkarten von 08:00 Uhr bis 1/2 Std. vor Sonnenuntergang von Mo.- Sa. Am Sonntag bis 14:00Uhr. Feiertage sind Sonntagen gleichzusetzen. ( – 14:00 Uhr). Für Tageskarteninhaber gelten grundsätzlich die Öffnungszeiten der Tauchbasis als Tauchzeiten. Ausnahmen sind nach Rücksprache möglich.
Die Tauchzeiten gelten ganzjährig mit Ausnahme der Wintertauchregelung. Ausnahmen werden bekannt gegeben.
(mit Ausnahme § 5.2)

§ 5.1 Sonn- und Feiertage Stadt Augsburg i. d. Sommerferien

Während der Sommerferien (Bayern) ist an Sonn- und Feiertagen der Stadt Augsburg das Tauchen nur im Bereich C erlaubt. An diesen Tagen ist der Einstieg S/O gesperrt! Unter Feiertagen sind die im Gebiet der Stadt Augsburg geltenden Feiertage (08.08. und 15.08. eines jeden Jahres) zu verstehen. Für das Betauchen des Bereiches C ist das Ablegen des Seminars Pflicht.!

§ 5.2 Wintertauchordnung

Abhängig v. d. Wassertemperatur, unter 10Grad min., eines jeden Jahres gilt die Wintertauchordnung. (Ausnahmen unter Aktuelles!)Tauchen ist nur im Bereich B erlaubt. Während dieser Zeit ist generell die Benutzung eines kaltwassergeeigneten Automaten (DIN EN 250)sowie eines kaltwassergeeigneten 2. Systems, bestehend aus 2. erster Stufe und 2. zweiter Stufe an einem extra absperrbaren Flaschenabgang vorgeschrieben! ( Inflatorintegrierte Systeme sind nicht zugelassen!) Es ist auf geeignete Kälteschutzausstattung zu achten! Solotauchen ist grundsätzlich untersagt.
Beginn und Ende der Wintertauchregelung wird jeweils bekannt gegeben.

§ 5.3 Eis auf dem See

Sobald eine Eisbildung stattfindet, gleich welcher Größe oder Stärke, siehe hier auch § 8 Eistauchen, ist das Tauchen grundsätzlich verboten!

§ 6. Ausbildungsbetrieb

Ausbildungen dürfen nur von Tauchlehrern durchgeführt werden, die eine Freigabe der TBI besitzen. Es gelten hier grundsätzlich die Vorgaben der TBI. Können diese Vorgaben, aufgrund anderslautender Vorgaben der jeweiligen Tauchsportorganisation des Tauchlehrers nicht eingehalten werden, darf die Ausbildung nicht stattfinden. Tauchlehrer die im Ilsesee ausbilden möchten, haben dies schriftlich zu beantragen. Die Bedingungen, unter welchen die Ausbildung erlaubt ist, erfahren diese bei der Antragstellung. Die Ausbildung OWD bzw. 1* Stern im Trockentauchanzug ist, unabhängig von den Bestimmungen der einzelnen Tauchsportverbände, grundsätzlich verboten! Sogenanntes „Schnuppertauchen“ außerhalb der regulären Ausbildung ist verboten!

Ausbildungen sind ausschließlich im Bereich des ausgewiesenen Ausbildungsbereiches (Plattformen- direkter Hin- Rückweg) erlaubt. Um eine professionelle Ausbildung zu ermöglichen, wurde eine große Ausbildungsplattform (1) und eine normale Plattform (2) gebaut. (1) befindet sich geradeaus vom Einstieg S/O in einer Entfernung von 25 m. (2) befindet sich ca. 25m östlich des Einstieges an der Basis. Das Benutzen der Plattformen erfolgt auf eigene Gefahr. Ein Durchtauchen erfolgt auf eigene Gefahr und ist für ungeübte Taucher strengstens verboten. Es ist zu beachten, dass ein Ausstieg nach oben nicht möglich ist!

§ 7. Nachttauchen

Aus Sicherheitsgründen ist das Nachttauchen nur von der Basis, während der angegebenen Zeiten aus erlaubt. An.- Abmeldung hat an der Basis zu erfolgen. Tauchen ist nur im Bereich B erlaubt. Nachtsolotauchen ist untersagt! Es darf nur der Einstieg an der Basis benutzt werden. Dämmerungstauchgänge sind als Nachttauchgänge zu bewerten!

§ 8. Eistauchen

Eistauchen liegt vor, wenn sich auf dem See Eis bildet und oder er mit einer Eisschicht, teilweise oder ganz, gleich welcher Stärke und Größe, bedeckt ist. Eistauchen ist, entgegen den Annahmen mancher Taucher, lebensgefährlich und sollte daher nur von speziell ausgebildeten und erfahrenen Tauchern durchgeführt werden. Daher ist das Eistauchen in unserem See genehmigungspflichtig! Genehmigungen können bei der TBI beantragt werden. Es müssen die vorgeschriebenen, nachfolgenden Bedingungen erfüllt sein. Es werden nicht mehr als 200 Genehmigungen für das Eistauchen erteilt. Eine rechtzeitige Anmeldung ist daher anzuraten. Die Sicherheit wird von einem Verantwortlichen der TBI vor Ort abgenommen. Vorher ist jede Art von Eistauchen strengstens untersagt. Antrag anfordern

§ 8.1 Verantwortung Eistauchen

Die Verantwortung für den gesamten Ablauf liegt immer bei einem Verantwortlichen, der im Genehmigungsantrag als Verantwortlicher vom Antragsteller benannt werden muss.

§ 8.2 Qualifikation Eistauchen

Die tauchsportlichen Qualifikationen und Absicherungen für das Eistauchen der jeweiligen Tauchsportorganisation müssen zwingend vorliegen. Hat die Tauchsportorganisation der der Taucher angehört keine anerkannten Regeln hierfür herausgegeben, gelten die Regeln des VDST bzw. der CMAS. Schreibt die jeweilige Tauchsportorganisation neben den Standards der TBI höherwertige Regeln für die Durchführung oder Qualifikation vor, gelten diese.

§ 8.3 Ausrüstung Eistauchen

Es muss eine geeignete Kälteschutzausstattung verwendet werden. Die Ausrüstung muss der DIN EN 250 entsprechen, es müssen mindestens zwei Flaschenabgänge, versehen mit jeweils 2 kompletten, DIN EN 250 kältetauglichen Automatensystemen aus 1. Stufe und 2. Stufe, die voneinander einzeln absperrbar sind, vorhanden sein. (Inflatorintegrierte Systeme sind nicht zugelassen!) Wir empfehlen jedoch dringend die Benutzung von 2 getrennten Einzelflaschen als jeweils unabhängige Luftversorgung, bestückt jeweils mit einem kompletten Automatensystem nach DIN EN 250, da bei der Benutzung einer Flasche sich der zentrale Ventilzugang in der Flasche verlegen bzw. vereisen kann.

§ 8.4 Teilnehmeranzahl

Mindestanzahl der Teilnehmer: Funktionsbedingt mind. 5 volljährige Personen.
1 Sicherungsleinenführer.
1 Sicherungstaucher, fertig ausgerüstet am Einstieg.
1 Person zur Auslösung der Rettungskette mit funktionierendem Handy und bekannter Notfallnummer,
Im Wasser immer nur 1 Tauchteam bestehend aus Tauchführer, verbunden mit der Sicherungsleine und 1 Tauchpartner, verbunden mittels Buddyleine mit dem Tauchführer.

§ 8.5 Sicherungsleine Eistauchen

Als Sicherungsleine darf ausschließlich eine orangefarbene Schwimmleine mit einem min. Durchmesser von 12 mm verwendet werden, die eine Bruchlast von mind. 250 kg aufweist. Die Sicherungsleine muss, sobald das Tauchteam im Wasser ist, ständig vom Leinenführer so geführt werden, dass eine ständige Signalfühlung gegeben ist. Die max. Leinenlänge beträgt 30 m. Die max. Tauchzeit/ Tauchgang ist auf 45 Minuten zu beschränken.

§ 8.6 Haftung Eistauchen

Eistauchen erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer entbindet die Tauchbasis Ilsesee grundsätzlich von jeder Art der Haftung oder Folgehaftung, die auf aktive Handlungen oder unterlassene Handlungen der Teilnehmer, eines Teilnehmers, gleich ob fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich zurückzuführen sind oder durch diese ausgelöst wurden.

§ 9. Kompressoren

Der Betrieb von Atemluftkompressoren, gleich welcher Bauart, ist strengstens untersagt. Es stehen an der Tauchbasis am See Füllmöglichkeiten zur Verfügung.

§ 10. Haftungsausschluss

Jede Verantwortung und Haftung aus dem Tauchbetrieb trägt alleine der ausübende Taucher bzw. der für den Tauchgang Verantwortliche selbst. Dies betrifft auch alle Kosten die aus einem Unfall und oder Schadenereignis, z.B. durch Alarmierung der Rettungskette, entstehen können. Jeder Taucher erklärt sich ausdrücklich einverstanden, dass eine Haftung der TBI ausdrücklich ausgeschlossen ist, ausgenommen sind die gesetzlichen Regelungen bei Vorsatz und oder grober Fahrlässigkeit.
Dies gilt besonders bei Tauchunfällen, Diebstahl, Vandalismus, Wetterschäden, Wegeunfällen, Umweltschäden und sonstigen, vorhersehbaren und nicht vorhersehbaren Schadensereignissen sowie allen Kosten, die hierdurch entstanden oder zukünftig entstehen.
Jeder Taucher akzeptiert mit Betreten des Seegeländes diese Bedingungen ausnahmslos. Die Tauchordnung befindet sich auf der Rückseite des Anmeldeformulars. Die Tauchgenehmigung wird erst nach Unterschrift, mit der der Inhaber diese Bedingungen ausnahmslos anerkennt, gültig.

§ 11. Einschränkungen/ allgemeine Informationen/ Zuwiderhandlungen

Die vorliegende Tauchordnung gilt bis auf Widerruf.
Es gelten die Hygieneregeln bzw. Kontaktbeschränkungen des Katastrophenschutzes bzw. der Bayerischen Staatsregierung wegen CORONA. Diese haben in jedem Fall Vorrang. Können diese nicht eingehalten werden, ist das Tauchen grundsätzlich nicht erlaubt!

Die TBI oder die von ihr beauftragten Personen (Aufsichten), welche sich durch einen Ausweis legitimieren, behalten sich jederzeit vor, ohne Angabe von Gründen, Personen das Tauchen zu untersagen. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorliegenden Bestimmungen sind die Aufsichten berechtigt, Tauchgenehmigungen ohne Ersatz einzuziehen und oder auch zeitlich befristete oder unbefristete Tauchverbote auszusprechen. Taucher die keine gültige Tauchgenehmigung vorweisen können, müssen mit anschließendem längerem Tauchverbot, Anzeige wegen Leistungserschleichung und oder Hausfriedensbruch sowie einer Sachbearbeitungsgebühr i.H.v. 500 Euro rechnen. Weitere zivil- und oder strafrechtliche Schritte bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Wir weisen darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gegen die vorliegende Tauchordnung, gleich ob fahrlässig oder vorsätzlich, keinesfalls toleriert werden.

Tauchbasis Ilsesee